Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für:
- Anreise- und Übernachtungskosten,
- oder sonstige Aufwendungen des Kunden,
sofern die Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muss.